Abfallwirtschaft & Einwegkunststoffprodukte
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Abfallmanagementbeitrag
Wenn Sie jährlich mehr als 50.000 kg Verpackungsmaterial auf den Markt bringen, sind Sie verpflichtet, einen Abfallmanagementbeitrag zu zahlen. Dieser Abfallmanagementbeitrag wurde am 1. Januar 2023 geändert. Die beiden größten Änderungen betreffen den Abgabeverantwortlichen und die SUP (Single Use Plastic) Produkte. Was genau bedeuten diese Änderungen für Sie? Wir erklären Ihnen gerne, was sich genau ändert und welche Kosten damit verbunden sind.
Wer zahlt was?
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Produkte von Markeninhabern
Steht Ihr Name, Ihre Marke oder Ihr Logo auf einem Produkt? Dann wird die Abgabe Ihnen statt dem Hersteller auferlegt, was bedeutet, dass Sie selbst eine Erklärung beim Abfallfonds einreichen müssen. Bestellen Sie zum Beispiel Shopper mit Ihrem Logo darauf? Dann sind Sie selbst für den Abfallmanagementbeitrag verantwortlich. Möchten Sie mehr über Ihre Verantwortung erfahren und wie Sie dies in Ihrer Verwaltung verarbeiten? Schauen Sie dafür auf der Website des Abfallfonds. -
Blanke Verpackungen
Für blanke Verkaufsstellenverpackungen gilt, dass das Unternehmen, das diese Verpackungen herstellt oder importiert, den Abfallmanagementbeitrag zahlt. Blanke Verpackungen sind zum Beispiel Taschen ohne Logo. -
Produkte in einer Verpackung
Für Produkte in einer Verpackung zahlt die Partei, die das Produkt erstmals in der Verpackung auf dem niederländischen Markt anbietet.
SUP-Zuschlag
Für den SUP-Zuschlag gibt es keine Anmeldeschwelle. Ab Januar 2023 muss für jede SUP-Verpackung ein Zuschlag gezahlt werden. Dieser Betrag kommt also zu den Standardmaterialkosten hinzu. Der Abfallfonds hat die Tarife für SUP-Produkte im Jahr 2023 festgelegt.
Die Kosten
Die Standardmaterialkosten werden auf der Grundlage der Kosten für die Sammlung, Trennung und das Recycling des spezifischen Materials ermittelt. So beträgt der Tarif für Papier beispielsweise 0,012 € pro Kilo und für Kunststoff 1,050 €.
Hinzu kommt der Zuschlag für die SUP-Produkte. Für 2023 wurde dieser Betrag pro 1.000 Stück festgelegt. Für 1.000 Tragetaschen zahlen Sie beispielsweise einen Zuschlag von 2,30 €. Alle Tarife für 2023 finden Sie auf der Website des Abfallfonds Verpackungen.
Sie wissen jetzt, wer wann für den Abfallmanagementbeitrag verantwortlich ist. Für Sie ist es daher auch wichtig, den Abfallfonds im Auge zu behalten. Die Tarife können sich nämlich jährlich ändern. Achten Sie darauf, dass Sie beim Bestellen von bedruckten Produkten nicht überrascht werden!
Single Use Plastics Gesetzgebung (SUP)
Die SUP-Gesetzgebung trat am 3. Juli 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Verbot für die Ausgabe spezifischer Kunststoffprodukte für den einmaligen Gebrauch. Dazu gehören Einwegbesteck, Trinkhalme und nicht biologisch abbaubare Produkte. Diese Art von Produkten landet oft in der Natur, was natürlich nicht beabsichtigt ist. Die SUP-Richtlinien zielen darauf ab, Müll und damit die Verschmutzung unserer Umwelt zu bekämpfen.
Die SUP-Gesetzgebung besteht aus verschiedenen Phasen. Im Juli 2023 und Januar 2024 werden die nächsten Phasen beginnen. Aber was genau bedeuten diese Phasen und was bedeutet dies für Ihr Unternehmen? Auf dieser Seite nehmen wir Sie mit durch die nächsten Phasen.
Juli 2023: Konsum unterwegs
Am 1. Juli 2023 tritt die nächste Phase der SUP-Gesetzgebung in Kraft. Ab dann dürfen Unternehmen keine Einwegbecher und Mahlzeitverpackungen aus Kunststoff oder kunststoffhaltigen Materialien mehr für den Konsum unterwegs, zum Mitnehmen oder zur Lieferung ausgeben. Gegen Bezahlung ist dies noch erlaubt. Zum Beispiel dürfen Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung nicht mehr kostenlos an Verbraucher abgegeben werden.
Sie sind auch verpflichtet, Ihren Kunden eine wiederverwendbare Alternative anzubieten oder das „Bring Your Own“-Prinzip zu fördern. Für einen Kaffee bringen Kunden dann einfach ihre eigene Tasse mit!
Januar 2024: Konsum vor Ort
Ab dem 1. Januar 2024 ist die Abgabe von Einwegbechern und Mahlzeitverpackungen aus Kunststoff oder kunststoffhaltigen Materialien auch vor Ort verboten. In Gaststätten oder bei Veranstaltungen, aber auch im Büro dürfen dann keine Einwegprodukte mehr verwendet werden. Auch nicht gegen Bezahlung.
Nur wenn die Einwegprodukte hochwertig recycelt werden können, gilt eine Ausnahme vom Verbot. Hochwertiges Recycling bedeutet, dass die Qualität des Rohstoffs nach dem Recycling ungefähr gleich bleibt, was derzeit nur bei PET-Produkten möglich ist. Um recyceln zu können, müssen genügend Trinkbecher und Lebensmittelverpackungen gesammelt werden. Für 2024 beträgt das Sammelziel 75 %.
Die SUP-Richtlinien auf einen Blick
Um einen übersichtlichen Überblick darüber zu erhalten, was Sie in der kommenden Zeit und wann erwartet, ist die folgende Visualisierung sehr hilfreich. So können wir uns auf die neuen Richtlinien vorbereiten, um uns gemeinsam für eine saubere Umwelt einzusetzen!
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft
